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Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung – Betreuungsverfügung

Veranstaltungsinformationen

Wer regelt meine Angelegenheiten in den Zeiten, in denen ich nicht in der Lage dazu bin? Wer setzt meine Behandlungswünsche durch, wenn ich mich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst äußern kann? Jeder Mensch kann unabhängig vom Alter in Situationen geraten, in denen andere für sie/ihn entscheiden müssen. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimme ich in gesunden Tagen selbst, wer mich in diesem Fall vertreten soll. Denn Ehepartner oder Kinder sind nicht automatisch gesetzliche Vertreter

Vortrag und Diskussion in Zusammenarbeit mit der VHS Eutin