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Wissen, was man tun kann

Vorsorge

Triff frühzeitig und unabhängig vom Alter deine persönliche Vorsorge mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung. Dadurch werden deine Wünsche berücksichtigt und deine Interessen gewahrt.

Was ist eigentlich, wenn . . .

Vorsorgevollmacht

Mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens beauftragen, im Krankheitsfall für Sie tätig zu werden. Neben vermögensrechtlichen Angelegenheiten können Sie auch Entscheidungen zu Ihrer Person, zum Beispiel im Bereich der Gesundheitssorge, übertragen. Aufgrund der weitreichenden Befugnisse sollten Sie sich ausführlich informieren und beraten lassen. Hierfür stehen alle Betreuungsvereine zur Verfügung.

Betreuungsverfügung

Hierbei handelt es sich um eine Willenserklärung zur Erfassung von Wünschen und Vorstellungen für den Fall, dass später einmal eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden soll.

Die Betreuungsverfügung richtet sich an das Amtsgericht (Betreuungsgericht), das den Betreuer bestellt und beaufsichtigt.

Die Betreuungsverfügung ist für das Betreuungsgericht und den späteren Betreuer bindend.

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung kannst du im Voraus schriftlich festlegen, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen erfolgen oder unterlassen werden sollen, falls du nicht mehr entscheidungsfähig bist. Laut Gesetz ist dies die schriftliche Erklärung einer volljährigen Person, ob sie zukünftigen, noch nicht unmittelbar anstehenden Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffen zustimmt oder diese ablehnt (§ 1827 Abs. 1 BGB).