Entscheiden, wenn es nicht mehr geht
In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Das Gesetz definiert die Patientenverfügung als schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (§ 1827 Abs.1 BGB).
Auf einen Blick
Folgende Eckpunkte gelten für die Abfassung einer Patientenverfügung:
Leider enthalten die gesetzlichen Bestimmungen keine genauen Maßgaben zum Inhalt einer Patientenverfügung. Erforderliche bzw. empfehlenswerte Inhalte wurden und werden maßgeblich durch die Rechtsprechung definiert. Es ist daher nach wie vor wichtig, sich ausführlich zu informieren und beraten zu lassen.
Allgemeine Hinweise zur Form einer Patientenverfügung erhalten Sie bei den Betreuungsvereinen, eine Beratung über mögliche medizinische Auswirkungen können wir aber nicht anbieten. Hier helfen u.U. die Patienten-Informations-Zentren des UKSH oder auch Hausärzte weiter.
Auch die Verbraucherzentralen bieten die Möglichkeit, online Schritt für Schritt mit entsprechenden Erläuterungen eine schriftliche Patientenverfügung zu erstellen. Das Angebot der Verbraucherzentralen finden Sie hier.
Eine Patientenverfügung kann im Zentralen Vorsorgeregister (www.vorsorgeregister.de) der Bundesnotarkammer registriert werden. Bis zum 31. Dezember 2022 ist dies nur im Zusammenhang mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung möglich. Ab dem 1. Januar 2023 kann eine Patientenverfügung auch isoliert im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden.
Die Bundesregierung bietet eine Broschüre mit Textbausteinen an.
Die Interessengemeinschaft Betreuungsvereine in Schleswig-Holstein (IGB) e.V. wurde 1994 gegründet, ist ein eingetragener Verein und umfasst zur Zeit 20 Betreuungsvereine.
Die Interessengemeinschaft Betreuungsvereine in Schleswig-Holstein (IGB) e.V. wurde 1994 gegründet, ist ein eingetragener Verein und umfasst zur Zeit 20 Betreuungsvereine.
© 2025 • IGB Schleswig-Holstein e.V.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen